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Vorstellung des Vereins
Historie:
Gegründet wurde der Verien 1880 und ist damit nach dem Männergesangverein der älteste noch existierende Verein Sechtems.
Zur Gründungszeit galt Sechtem mit seinen 921 Einwohnern als ein so genanntes Bauerndorf. Eine freie Berufswahl war nur wenigen möglich. 70% der Einwohner arbeiteten in der Landwirtschaft und hatten aufgrund des geringen Verdienstes kaum die Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Die Krankenversicherung steckte noch in den Kinderschuhen. Im Vergleich zum teilweise sehr niedrigen Einkommen waren Steuern und sonstige Belastungen hoch. In dieser weit verbreiteten Notsituation galt es wirksame Abhilfe zu schaffen. Im Gründungsprotokoll und den Statuten für die Kranken-
An die Witwe = 30,-
Die Nichtteilnahme an dem Begräbnis eines Mitgliedes wird mit 50 Pfg. bestraft. 3 von den Mitgliedern gewählte Krankenbesucher kontrollierten die Kranken, die weder öffentliche Lokale und Schankstellen besuchen oder Arbeiten vornehmen durften, die der Genesung hinderlich waren.
Was ist davon im heutigen Krankenverein noch enthalten bzw. welche Aufgaben und Ziele hat der St. Wendelinus Krankenverein e.V. (seit Januar 1994 eingetragener Verein)
Geblieben sind:
Monatliche Versammlungen:
An jedem 3. Dienstag im Monat treffen sich die Mitglieder des Krankenvereins in der Gaststätte "Hofanlage Vorgebirgsblick" Bräutigam, Versammlungsbeginn ist 19:00 Uhr. Nichterscheinen wird nicht mehr bestraft.
Autnahmegebühr:
Sie beträgt einschl. der Vereinsnadel 5,-
Niedriger Beitrag:
Sofern dem Vorstand eine Krankmeldung vorliegt, kann dieser einen Krankenbesuch (keine Kontrolle) veranlassen. Dieser soll dem Patienten die Anteilnahme der Mitglieder zeigen.
Sterbegeld:
Beim Tod eines Mitgliedes wird ein Sterbegeld gem. der Finanzordnung fällig. Über den Empfänger / Verwendungszweck gibt die Erklärung (Testament) Auskunft. Jedes Mitglied ist verpflichtet eine schriftliche Erklärung über das Sterbegeld abzugeben, die verschlossen bei den Vereinsakten aufbewahrt wird.
Sterbefall:
Jedes verstorbene Mitglied wird durch Kranzniederlegung geehrt. Alle Vereinskameraden sollen an der Beerdigung teilnehmen. Stirbt die Ehefrau, wird bei der Beerdigung eine Fahnenabordnung gestellt.
Neu eingeführt wurden im Laufe der Zeit:
Ehrungen:
Ehrungen von Mitgliedern anlässlich von Eheschließungen, silbernen und goldenen Hochzeiten sowie besondere Geburtstage.
Maiwanderungen (mit Frauen):
Anfang Mai wandert der Krankenverein zu einem jeweils festzusetzenden Ziel. Dort gibt es dann Kaffee, Kuchen, belegte Brötchen und Getränke. Fußkranke werden notfalls auch mit dem Auto dorhin befördert.
Kleinkirmes (Stiftungsfest):
Durch den Wegfall des Vereinssaales und der Belegung des Termins findet unser Fest nur noch in Gemeinsamkeit mit der Kirchengemeinde bzw. mit dem Dorffest statt. Nach dem Kirchgang und der Kranzniederlegung ist im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung gemütliches Beisammensein angesagt.
Ausflug (mit Frauen):
Mit dem Bus geht es zu einem vorher festgelegten Ziel. Die Busfahrt wird durch eine Frühstückspause (Picknick) unterbrochen. Am Zielort warten je nach Möglichkeit Feste, Besichtigungen, Spaziergänge, Kaffe und Kuchen durchgeführt. Von dort geht es dann zum gemeinsamen Abendessen in ein ausgesuchtes Lokal, das auch den tanzfreudigen Mitglirdern genüge tut.
Grillfest (mit Frauen und Gästen):
Im August findet unser Grillfest statt. Gemütliches Beisammensein ist angesagt (jet ze müffele, jet zom süffele un jet zum schwaade)
Weihnachtsfeier (mit Frauen):
Mit der Weihnachtsfeier schließt unser Vereinsjahr. Tombola, Musik und gemütliches Beisammensein runden das Jahr ab.
All dies sind gute Gründe um Mitglied im St. Wendelinus Krankenverein e.V. zu werden !!
Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen.
1. und 2. Vorsitzender mit Geschäftsführer
1. und 2. Kassierer
1. und 2. Schriftführer
zwei Beisitzer
Außerdem: 2 Fahnenträger und 2 Kassenprüfer
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